Internationale Steuerberatung

Grenzüberschreitend sicher gestalten

Sichere Gestaltung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten und Doppelbesteuerungsabkommen – für Unternehmen und Privatpersonen mit Bezug zum Ausland.

Kanzleischild Steuerberater mit Silhouette im Hintergrund

Sobald Einkünfte, Wohnsitze oder Beteiligungen über Grenzen reichen, treffen unterschiedliche Steuersysteme aufeinander. Ohne Abstimmung droht Doppelbesteuerung – oder unbeabsichtigte Steuerpflicht.

Wir koordinieren die deutsche Seite Ihrer internationalen Sachverhalte und arbeiten bei Bedarf mit Beratern im Ausland zusammen.

Ihr Nutzen

Was Sie davon haben

01

Doppelbesteuerung vermeiden

Wir wenden die einschlägigen Abkommen an, damit Einkünfte nicht in zwei Staaten voll besteuert werden.

02

Klarheit bei Wegzug & Zuzug

Bei einem Wechsel des Wohnsitzes prüfen wir Wegzugsbesteuerung und laufende Pflichten vorausschauend.

03

Erfahrung mit Auslandsbezug

Thomas Forc ist Fachberater für internationales Steuerrecht und betreut Mandate mit internationalem Bezug.

Typische Themen

Womit wir uns für Sie befassen

  • Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen
  • Besteuerung ausländischer Einkünfte und Beteiligungen
  • Wegzugs- und Zuzugsbesteuerung
  • Betriebsstätten und grenzüberschreitende Strukturen
  • Umsatzsteuer im internationalen Waren- und Leistungsverkehr
  • Koordination mit Beratern im Ausland
Internationale Steuerberatung

Bereit für eine Steuerberatung, die mitdenkt?

Lernen Sie uns in einem unverbindlichen Erstgespräch kennen. Wir zeigen Ihnen, wie digitale Zusammenarbeit ohne Papierchaos und mit festen Ansprechpartnern in der Praxis funktioniert.

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