Grenzüberschreitend sicher gestalten
Sichere Gestaltung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten und Doppelbesteuerungsabkommen – für Unternehmen und Privatpersonen mit Bezug zum Ausland.

Sobald Einkünfte, Wohnsitze oder Beteiligungen über Grenzen reichen, treffen unterschiedliche Steuersysteme aufeinander. Ohne Abstimmung droht Doppelbesteuerung – oder unbeabsichtigte Steuerpflicht.
Wir koordinieren die deutsche Seite Ihrer internationalen Sachverhalte und arbeiten bei Bedarf mit Beratern im Ausland zusammen.
Was Sie davon haben
Doppelbesteuerung vermeiden
Wir wenden die einschlägigen Abkommen an, damit Einkünfte nicht in zwei Staaten voll besteuert werden.
Klarheit bei Wegzug & Zuzug
Bei einem Wechsel des Wohnsitzes prüfen wir Wegzugsbesteuerung und laufende Pflichten vorausschauend.
Erfahrung mit Auslandsbezug
Thomas Forc ist Fachberater für internationales Steuerrecht und betreut Mandate mit internationalem Bezug.
Womit wir uns für Sie befassen
- Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen
- Besteuerung ausländischer Einkünfte und Beteiligungen
- Wegzugs- und Zuzugsbesteuerung
- Betriebsstätten und grenzüberschreitende Strukturen
- Umsatzsteuer im internationalen Waren- und Leistungsverkehr
- Koordination mit Beratern im Ausland
Bereit für eine Steuerberatung, die mitdenkt?
Lernen Sie uns in einem unverbindlichen Erstgespräch kennen. Wir zeigen Ihnen, wie digitale Zusammenarbeit ohne Papierchaos und mit festen Ansprechpartnern in der Praxis funktioniert.